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Impressum
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Angaben zur Rechtsanwaltskanzlei Mario Sommer sowie gemäß § 5 TMG und § 2 DL-InfoV

Rechtsanwalt Mario Sommer LL.M.
Liesenstraße 3B
10115 Berlin
Telefon +49 30/200 215 431
Email mario.so@web.de

Berufshaftpflichtversicherung:

Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der R + V Versicherung AG, Volterstr. 84, 60486 Frankfurt/M. (Vers.-Nr.: 406 25 388011238). Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt den Anforderungen der § 51a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG), §§ 51 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB), § 54 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Verbindung mit der Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer (WPBHV).

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 253363645

Mario Sommer LL.M. führt die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" sowie den Titel "Master of Laws (LL.M.)".

Diese Berufsbezeichnung und der Titel "Master of Laws (LL.M.)" wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin

Für Rechtsanwälte gelten diverse berufsrechtliche Regelungen:

Für Rechtsanwälte sind das insbesondere die BRAO, die BRAGO, das RVG, die BORA, Grundlagen der Deutschen Anwaltsgebühren, das PartGG sowie die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft.

Die Regeln unseres Berufsrechts finden Sie u. a. hier: www.brak.de

Die berufsrechtlichen Regelungen können auch bei der zuständigen Kammer eingesehen werden:

Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstraße 9, 10179 Berlin
Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin

Rechtsanwaltsvergütung:

Die Abrechnung der Tätigkeit von Rechtsanwälten erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Soweit abweichend abgerechnet werden soll, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG) und Vergütungsvereinbarungen (§ 3 a ff. RVG) mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates ausgehandelt und in Schriftform festgehalten.