Schulung Einführung eines Risikomanagement gem. StaRUG (Pflicht seit 01.01.2021)
Kurzbeschreibung
1. Qualifizierungsstufe: Pflichten eines Geschäftsführers 2. Qualifizierungsstufe: Erarbeitung des wirtschaftlichen Status 3. Qualifizierungsstufe: Umsetzung eines Risikomanagement im Unternehmen 4. Qualifizierungsstufe: Haftung und Folgen bei Verstoß gem. StaRUG
Inhalte
❗ ❗ ❗ Seit dem 01.01.2021 Verpflichtet ein Risikomanagement einzuführen. Haftungsrelevanter anlassbezogener Rechtsgrund für den Geschäftsführer. Auszug: 3. Qualifizierungsstufe: Umsetzung eines Risikomanagement im Unternehmen Teil 1: Pflicht zur Einführung eines Frühwarnsystem: Sinnvolle Frühwarnsysteme nach Betriebsfunktion, Prozessebenen, Finanzströmen Teil 2: Grundlagen der Leistungs- und finanzwirtschaftlichen Frühwarnsystemen Teil 3: Auswahl der Krisenindikatoren (Kennzahlen/Kenngrößen) Teil 4: Einrichtung eines Frühwarnsystem ((was/wer/wann und wie) Teil 5: Überprüfung durch Dritte
Zielgruppen
Inhaber, Geschäftsführer Rechtsform: Bilanzierende Gesellschaften sowie bilanzierende Einzelunternehmer