Evaluierung der psychischen Belastungen nach AschG
Kurzbeschreibung
Warum muss die Evaluierung psychischer Belastungen erhoben werden? weil es gesetzlich vorgeschrieben ist weil psychisch belastende Arbeitsbedingungen krank machen können weil zu große psychische Belastungen am Arbeitsplatz den wirtschaftlichen Erfolg gefährden können weil Sie etwas gegen die Risiken psychischer Belastungen tun können
Inhalte
Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz – Ihr Nutzen: Analyse und Umsetzung durch qualifizierte externe Beraterin Größtmögliche Anonymität der Involvierten – Neutralität und Unbefangenheit der Ausführenden Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben durch Experten-Knowhow und Zusammenarbeit mit dem Arbeitsinspektorat im Vorfeld Maßgeschneiderte, zeitsparende und effektive Unternehmenslösungen Reduzierung von arbeitsplatzbedingten psychischen Belastungen und Verminderung der dadurch bedingten Fehlzeiten Langfristige Prävention gegen Arbeitsausfall und Burnout Motivations- und somit Leistun
Zielgruppen
Klein- und Mittelbetriebe bis 80 Mitarbeitende