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Nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten: Geht das?

Nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten: Geht das?

Vor der Geburt des ersten Kindes denken viele Eltern, dass nach der Elternzeit wieder beide Vollzeit arbeiten gehen. Aufgrund der Erfahrungen aus der Zeit mit dem Kind daheim entscheiden allerdings viele Mütter und immer mehr Väter, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Doch wer nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte, stellt sich viele Fragen und muss einiges beachten. Wann besteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit? Muss der Arbeitgeber Ihrem Wunsch zustimmen? Hier finden Sie die Antworten.

Planen Sie frühzeitig Ihr weiteres Berufsleben

Im Idealfall machen Sie sich schon vor der Geburt Gedanken, wann und wie viele Stunden Sie nach einer individuell geplanten Auszeit wieder arbeiten möchten. Sie haben die Möglichkeit, drei Jahre bei Ihrem Kind zu bleiben und erst dann wieder in den Job einzusteigen. Wägen Sie diese Entscheidung gut ab, denn Sie müssen sich mindestens für die ersten zwei Jahre der Elternzeit festlegen. Spätestens sieben Wochen vor Beginn erwartet Ihr Chef Ihren Antrag. Diese lange Frist ermöglicht es den Firmen, sich rechtzeitig um Ersatz zu bemühen. Während der Elternzeit bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen. Es ruht so lange, bis Sie in den Job zurückkehren.

Haben Sie einen Anspruch darauf, nach der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten?

Nach der Elternzeit lebt Ihr Arbeitsvertrag wieder ganz normal auf. Sie arbeiten wieder ebenso lange wie vor der Geburt. Bei einem Arbeitsvertrag ohne Öffnungsklausel muss Ihr Chef Sie wieder an einem gleichwertigen Arbeitsplatz einsetzen. Ist Ihre Tätigkeit nicht genau definiert, darf das Unternehmen Ihnen eine andere Stelle zuweisen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf Wunsch nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Der § 8 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) regelt die geltenden Rahmenbedingungen.

Damit Sie nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.
  • Der Betrieb beschäftigt mindestens 15 Mitarbeiter, Auszubildende zählen nicht dazu.
  • Sie haben dem Arbeitgeber Ihren Wunsch, nach der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten, mindestens drei Monate vor Ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz mitgeteilt.
  • Es sprechen keine betrieblichen Gründe gegen die Kürzung der Arbeitszeit. Zu den anerkannten betrieblichen Gründen, warum nach der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten nicht möglich ist, gehören zu hohe Kosten für den Arbeitgeber. Auch wenn die Organisation der Arbeitsabläufe oder die Sicherheit im Betrieb gefährdet werden, darf der Arbeitgeber die Zustimmung verweigern.

Verhandeln Sie über Ihre künftige Arbeitszeit

Teilen Sie Ihren Wunsch, nach der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, Ihrem Arbeitgeber schriftlich mit. Theoretisch ist eine mündliche Mitteilung ausreichend, praktisch fehlt Ihnen bei Bedarf ein Nachweis über Ihr Verlangen nach einer Arbeitszeitverkürzung. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Sie als Arbeitnehmer in diesem Schreiben angeben, wie die Arbeitsstunden verteilt werden sollen. Möchten Sie an wenigen Tagen Vollzeit arbeiten und an anderen Tagen freihaben? Arbeiten Sie jeden Tag einige Stunden? In welchem Zeitfenster möchten Sie Ihre Arbeitsstunden leisten? Ihr Chef muss Ihren Vorschlag nicht annehmen. Das Befristungs- und Teilzeitgesetz sieht vor, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich über die Verteilung der Arbeitszeit einigen. Spätestens einen Monat, bevor Sie beginnen möchten, nach der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten, muss der Arbeitgeber Ihnen seine Entscheidung mitteilen. Hat er sich bis dahin weder zu Ihrem Vorschlag geäußert noch Ihr Ansinnen abgelehnt, gelten Ihre Wünsche automatisch als akzeptiert. Auch wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Einigung über die Arbeitszeit erzielt worden ist, gelten automatisch Ihre Vorschläge. Ist die Teilzeitregelung eingetroffen, darf der Arbeitgeber diese Zeiten nur noch ändern, wenn das betriebliche Interesse Ihr Interesse überwiegt. Es muss Ihnen mindestens ein Monat Zeit eingeräumt werden, bevor die neuen Arbeitszeiten gelten.

Holen Sie sich Unterstützung

Die Zeit nach der Geburt ist für Eltern besonders spannend und verändert die Sicht auf viele Dinge. Viele Mütter und Väter sind nicht sicher, ob sie nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Suchen Sie Unterstützung bei einem persönlichen Coaching. Ein erfahrener Berater oder Trainer hilft Ihnen, Ihre Gedanken zu ordnen und langfristige Wünsche zu erkennen. Bei XING Coaches finden Sie zielsicher den richtigen Partner für ein Coaching zu privaten und beruflichen Fragen – entsprechend auch zu der, ob Sie nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten gehen möchten.

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Bildnachweis: deathtostockphoto, plainpicture

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